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1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, insbesondere für alle Lieferungen und Leistungen aus Dienstleistungs-, Kauf-, Miet-, Software-Überlassungs- und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnisse (im Folgenden „Gegenstand“) sowie für alle Angebote. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn bei fortgeführten Geschäftsbeziehungen kein erneuter Hinweis auf die ausschließliche Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen erfolgt. Die Bedingungen gelten für
Verbraucher, Gewerbe, gewerblich Tätige, Selbstständige, Unternehmenu und Unternehmer.
1.2. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Abweichende Vereinbarungen, nachträgliche Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von IoT40
schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners,
die denen der IoT40 widersprechen, werden von IoT40 nicht akzeptiert.
1.4. Mündliche und telefonische Bestellungen gelten als zu diesen Geschäftsbedingungen erteilt.
1.5. Ist ein Teil oder sind Teile der Geschäftsbedingungen der IoT40, gleich aus welchem Grund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Teile dieser Bedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
2.1. Die Angebote von IoT40 sind freibleibend und keine Angebote im Rechtssinne bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch IoT40. Erteilt IoT40
keine Auftragsbestätigung, so kommt der Liefervertrag mit der Lieferung der Ware durch IoT40 zustande; in diesem Fall gilt die Übersendung der Ware
als Auftragsbestätigung.
2.2. Angaben in Angeboten von IoT40 über Maße, Materialien, Farben, Konstruktionen und sonstige Merkmale sind unverbindlich; sie werden erst durch schriftliche Bestätigung von IoT40 verbindlich.
2.3. Änderungen zugesicherter Eigenschaften bleibt IoT40 vorbehalten, sofern dies für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist.
2.4. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. IoT40 wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich elektronisch bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar.
Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
2.5. IoT40 ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. IoT40 ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Leistung/der Gegenstand lieferbar ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung ist IoT40 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde wird unverzüglich informiert. Die etwaig schon erbrachte Gegenleistung wird zurückerstattet.
2.7. Der Vertragstext wird von IoT40 gespeichert und wird dem Kunden nebst den einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss spätestens mit Lieferung der Ware in Textform zugesandt.
2.8. Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung getätigten Angaben (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind IoT40 unverzüglich mitzuteilen.
3.1. Grundlage für die Erstellung von Software ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die entweder IoT40 gegen Kostenberechnung und aufgrund der
vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet oder die der Vertragspartner zur Verfügung stellt. Die Leistungsbeschreibung ist vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk (Abnahme) zu
versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.2. Änderungen bzgl. des vertraglich festgelegten Umfangs der von IoT40 zu erbringenden Leistung (abgenommene Leistungsbeschreibung) bedürfen
der Schriftform. Andernfalls gelten sie als nicht gültig zustande gekommen.
IoT40 prüft, welche Auswirkungen die gewünschten Änderungen hinsichtlich Leistungsbeschreibung, Mehraufwendungen und Termine haben werden, und teilt diese dem Vertragspartner mit. Es folgt eine Abstimmung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der Umsetzung des Änderungswunsches und der Auswirkungen.
Kommt es zu einer Einigung, wird der Änderungswunsch schriftlich festgehalten und als Anhang der Leistungsbeschreibung beigefügt. IoT40 teilt dem Vertragspartner die Auswirkungen (mögliche Änderungen von Dauer, Terminen, Kosten und Inhalt) schriftlich mit.
Kommt es zu keiner Einigung bzw. zieht der Vertragspartner den Änderungswunsch zurück, bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang bestehen.
Es ist davon auszugehen, dass es zu keiner Einigung gekommen ist, wenn der Auftraggeber die geänderte Fassung nicht innerhalb von drei Wochen durch schriftliche Anzeige an IoT40 verabschiedet hat.
Sämtliche Mehraufwendungen, die aufgrund des Änderungswunsches entstehen, trägt zur Gänze der Vertragspartner.
3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, IoT40 bestmöglich mit Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zu versorgen, die für die Erstellung der Software nötig sind. Dazu gehören vor allem praxisgerechte Testdaten und Testmöglichkeiten, die jenem eines Echtbetriebes nahe kommen.
4.1. Die Preise von IoT40 sind Nettopreise zzgl. der am Liefertag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Schweizer Franken (CHF).
In Angeboten, die sich direkt an Verbraucher wenden (dazu zählen insbe sondere Angebote aus dem Internet-Shop), werden Bruttopreise inkl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer ausgewiesen. Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angegebenen Bruttopreise sind in Verträgen mit Verbrauchern maßgeblich.
4.2. Ist der Kunde kein Verbraucher und soweit eine längere Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsschluss vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich unverpackt ab Werk.
4.3. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Vertragspartner zusätzlich die Zoll- und Zollbehandlungskosten.
4.4. Enthält der Gegenstand Computerprogramme, die der so genannten „General Public License“ (GPL) oder einer anderen Copyleft-Vereinbarung (LGPL, BSD, etc.) unterstehen, erhält der Vertragspartner zusammen mit dem Gegenstand eine Ausfertigung der Lizenz als Kopie. Diese Lizenz gilt ergänzend zu diesen Bedingungen speziell für die Rechte an und die Verwendung der GPL-Software unter Ausnahme der dortigen Bestimmungen über Haftung und Gewährleistung. Insoweit gelten die Bestimmungen dieser AGB. IoT40 ist in Bezug auf diese Programme drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Programme (oder des prozessorgesteuerten IoT40-Produktes) bereit, dem Vertragspartner auf Anforderung bei der IoT40 die ausführbaren Programme und den Quelltext gemäß den Copyleft-Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck hat der Vertragspartner die Seriennum mer seines IoT40-Produkts zu übermitteln.
Die Software des Gegenstands enthält auch urheberrechtlich geschützte Programme der IoT40. Die Programme dürfen nur vom aktuellen Besitzer, Eigentümer oder dem Auftragnehmer des Besitzers oder Eigentümers zusammen mit einem IoT40-Produkt mit derselben Produkttypenbezeichnung wie der Gegenstand genutzt werden.
4.5. IoT40 ist nicht dazu verpflichtet, die in der Software des Gegenstandes enthaltenen Programme auf dem neuesten Stand zu halten, zu pflegen, zu warten oder neuere Versionen („Updates“) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Typenzuordnung von Update und Ware strikt zu beachten. Stellt IoT40 jedoch neuere Versionen unentgeltlich durch Eröffnung einer Möglichkeit zum Herunterladen der Programme zur Verfügung, so geschieht dies unter Ausschluss der Haftung und Gewährleistung für das neue Programm und seiner Installierbarkeit.
IoT40 übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für etwaige Schäden, Folgeschäden, Ausfälle oder Datenverluste, die durch ein Software Update entstehen können. Dieser Haftungs- und Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der IoT40 oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freie Software zu erstellen.
IoT40 ist nicht bekannt, dass, vorbehaltlich Ziffer 4.4, an der Software des Gegenstandes Urheber-, Patent- oder sonstige gewerblichen Schutz- oder Immaterialgüterrechte Dritter – im In- oder im Ausland – bestehen. IoT40 übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Sofern der Nutzer wegen der Verletzung von Rechten Dritter aufgrund der Verwendung der Software in Anspruch genommen wird, besteht hierfür kein Ausgleichs- oder Ersatzanspruch gegen IoT40.
Der tatsächliche Einsatz neuerer Programmversionen erfolgt grundsätzlich auf Grund freier Entscheidung des Vertragspartners, der auch die Risiken des Herunterladens, einer fehlerhaften Eigeninstallation sowie der Verwendung der Software bewusst allein übernimmt. Insbesondere können neuere Programme bei älteren Produkten der IoT40 zu Fehlern und Ausfällen führen.
5.1. Lieferungen von IoT40 erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners der IoT40, soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart. Ist der Vertragspartner Verbraucher, geht die Gefahr bei Lieferungen von IoT40 erst mit Übergabe an den Vertragspartner über.
5.2. Die Wahl des Versandweges bleibt IoT40 vorbehalten, insbesondere kann IoT40, falls erforderlich, einen betriebsfremden Transporteur beauftragen.
5.3. IoT40 ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und IoT40 von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Meldung des Spediteurs und durch eine Erklärung, die vom Vertragspartner unterschrieben sein muss, Mitteilung zu machen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch IoT40 oder den jeweiligen Hersteller bereitzuhalten.
5.5. IoT40 behält sich ausdrücklich vor, die Lieferung nur gegen Nachnahme durchzuführen. Wird IoT40 nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Preises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist IoT40 berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn IoT40 erfolglos eine Frist zur Zahlung des Preises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzutreten.
6.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
6.2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
6.3. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
6.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
7.1. Termine und angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart werden. Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten als nur annähernd vereinbart (ca. Fristen).
7.2. Falls die Lieferzeit von IoT40 nicht eingehalten wird, kann der Vertragspartner nach Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Vertrages ablehnen. In diesem Falle ist ein Schadenersatzanspruch des Vertragspartners ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von IoT40 oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
7.3. Im Falle höherer Gewalt ist IoT40 berechtigt, Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden Anlaufzeit angemessen hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist, vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen und alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ausfälle. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr, wenn IoT40 ihrerseits nicht innerhalb einer angemessenen Frist beliefert wird. t.
7.4. Wird vor Lieferung durch den Vertragspartner eine andere als die bestellte Ausführung des Kaufgegenstandes verlangt und stimmt IoT40 dem Ansinnen des Vertragspartners zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Gegebenenfalls wird die Lieferfrist um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
8.1. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch Entgegennahme oder Inbetriebnahme/Gebrauch (Lieferung der Ware, Freischaltung von Software etc.). Geht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Übergabe des Gegenstandes keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gilt der Gegenstand als abgenommen. Software gilt auch dann als abgenommen, soweit nach Ablauf der Prüffrist für eine weitere Frist von 2 Wochen die Nutzbarkeit der Software nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.
8.2. Die vorgesehene Verwendung bzw. Inbetriebnahme des Gegenstandes gilt implizit als Abnahme bzw. Freigabe. Dies betrifft im Besonderen (aber nicht ausschließlich)
– die Freischaltung von Internet-basierter Software mittels einer allgemein zugänglichen URL
– die Freischaltung von Intranet-basierter Software mittels einer firmen internen URL
– die Integration von gelieferter Soft- und Hardware in sich bereits in Betrieb befindlichen Lösungen.
8.3. Befindet sich der Vertragspartner im Abnahmeverzug, so ist IoT40 berechtigt, nach Ablauf einer von IoT40 zu setzenden angemessenen Nachfrist und entsprechender Androhung die Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
Der Schadensersatz beträgt 15 % des Gesamtpreises. IoT40 ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
9.1. Zahlungen dürfen nur an IoT40 direkt oder an von IoT40 schriftlich bevollmächtige Personen geleistet werden. Forderungen von IoT40 sind, insoweit nicht Punkt 15.1 zutrifft oder berechtigt Vorkasse verlangt wird, unverzüglich mit Zugang der Rechnung fällig. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärung von IoT40 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Ist der Schuldner Verbraucher, kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
9.2. Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten oder Einleitungeines Insolvenzverfahrens hat IoT40 das Recht, alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Schulden für sofort fällig zu erklären, auch wenn sie gestundet sind. Außerdem ist IoT40 in Fällen des Zahlungsverzuges des Vertragspartners, unbeschadet aller anderen Rechte, befugt, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9.3. IoT40 obliegt im Falle des Verzuges die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist IoT40 berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
9.4. Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich Versandkosten und Verpackung. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. IoT40 liefert bei Internet Shops gegen Vorkasse. IoT40 behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Bestellungen von außerhalb der EC-Länder (z.B. Schweiz), wird die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer vom Katalogpreis abgezogen, der Kunde hat bei der Einfuhr seinerseits Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Außerdem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss. Bei Auslandszahlung ist zu beachten, dass der Abzug von Bankgebühren für die Auslandsüberweisung nicht zulässig ist. Im Übrigen gilt Punkt 4.3.
9.5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch IoT40 anerkannt werden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IoT40.
10.2. Falls der verkaufte Gegenstand eingebaut, vermischt oder verarbeitet wird, so dass der Eigentumsvorbehalt untergeht, tritt der Vertragspartner seine Ansprüche gegen Dritte, die hieraus resultieren, in Höhe des Rechnungsbe trages an IoT40 ab.
10.3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Liefergegenstandes vor vollständiger Kaufpreiszahlung ist unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme
oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte ist IoT40 unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten derartiger Maßnahmen trägt der Vertragspartner. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Ware nach Aufhebung der Pfändung an IoT40 auszuhändigen.
10.4. Werkzeuge, Formen, Formulare usw. sind alleiniges Eigentum von IoT40, auch wenn sie dem Vertragspartner berechnet wurden.
10.5. Der Vertragspartner ist zur sachgemäßen Lagerung der Ware von IoT40 und deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.
10.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
10.7. IoT40 ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
11.1. Die Verantwortung für die Auswahl der Leistung, des Gegenstandes oder der Ware und der mit dieser beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. IoT40 ist nicht bekannt, welchen Gebrauch der Kunde davon machen will.
11.2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit hier nichts anderes geregelt ist.
11.3. Sach- und Rechtsmängel sind unverzüglich nach Eingang der Ware oder Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben
11.4. Für Schadensersatzansprüche oder Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels der Ware oder Leistung gelten unbeschadet der sonstigen gesetzli-
chen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und – begrenzungen:
IoT40 haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, auch Vermögensschäden und gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht, wenn IoT40 eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich IoT40 zur Vertragserfüllung bedient.
11.5. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von IoT40 nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, sind Mängelansprüche ausgeschlossen., Bei unerheblicher Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind gleichfalls sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
11.6. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist – soweit überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht – IoT40 im Rahmen der Nacherfüllung in keinem
Fall zur Neulieferung oder Neuherstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Vertragspartner das Recht zu, zu mindern oder nach
seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Will der Vertragspartner Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, ist
ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.7. Für in Hardware fest eingebaute oder zusammen mit Hardware als Zugabe ausgelieferte Speichermedien – insbesondere Flash-Speichermedien (CF-oder SD- Karten, USB-Speicher) – ist jede Haftung von IoT40 ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden an oder durch den Einsatz von Flash-Speichermedien, die dem Kunden nicht von IoT40 verkauft worden sind.
11.8. Die mangelhafte Ware ist IoT40 auf Verlangen zu übersenden. Die im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauschten Teile werden Eigentum von IoT40. Hat der Vertragspartner die von IoT40 gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden, so haftet IoT40 nicht für die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Ware oder des Einbaus der nachgelieferten Ersatzware. Der Vertragspartner muss IoT40 Gelegenheit zur Untersuchung oder zur schriftlichen Stellungnahme geben, bevor er die Ware von IoT40 ausbaut. Hat IoT40 nach Meldung eines Mangels oder einer Störung durch den Vertragspartner Leistungen für eine Instandsetzung des „Gegenstandes“ erbracht und lag und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Vertragspartner die hierdurch entstandenen Kosten mit einem Anteil von CHF 100,00 zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pauschalisiert zu tragen. Die Kosten der Fehlersuche übernimmt IoT40. Bei mangelhafter Ware, insbesondere bei mangelhafter Hardware mit zusätzlichen Speichermedien, ist es möglich, dass auf dem internen Speicher gespeicherte
Daten verloren gehen. IoT40 wird sich im Rahmen von Reparaturarbeiten bemühen, den Verlust von Daten möglichst gering zu halten.
11.9. Der Vertragspartner ist verpflichtet, mangelhafte Geräte nicht weiterzuverwenden und umgehend bei Bekanntwerden der Mängel Maßnahmen einzuleiten, damit Folgeschäden verhindert bzw. eingegrenzt werden. Im Übrigen ist IoT40 sofort zu informieren.
11.10. Für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften bei der Handhabung bzw. beim Betrieb der gelieferten Ware ist alleine
der Vertragspartner verantwortlich. Bei Missachtung der entsprechenden Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien dürfen gelieferte Waren nicht in Betrieb genommen werden. Eine Haftung von IoT40 ist ausgeschlossen.
11.11. Bei Verträgen, die gebrauchte Gegenstände betreffen, sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
11.12. Der Vertragspartner hat sich vor der Verbindung von IoT40 Produkten mit anderen Sachen, insbesondere einer EDV- oder Telekommunikationsanlage, zu vergewissern, dass ein Ausfall oder Fehlverhalten des IoT40-Produkts keine weitergehenden Schäden an seinen Sachen oder Daten anrichten kann. Er hat die IoT40-Produkthinweise vor der Installation zu beachten.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur regelmäßigen, mindestens täglichen, Datensicherung. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre und IoT40 den Kunden ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen hat.
11.13. Die Verjährungsfrist, soweit eine Sache Liefergegenstand ist, beträgt sowohl für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln als auch für sonstige
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln 1 Jahr. Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.
11.14. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. IoT40 haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihr zur Verfügung gestellten oder gehosteten Anwendungen noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die IoT40 keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
11.15. Der Vertragspartner stellt IoT40 bei Ware, die nach seinen Anforderungen, Spezifikationen usw. gefertigt wird, von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern und summenmäßig unbegrenzt frei, die Dritte aus gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Warenzeichen usw. gegen IoT40 oder den Vorlieferanten von IoT40 erheben könnten. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner Waren von IoT40 ohne deren Einverständnis so verwendet, dass Rechte Dritter verletzt werden können.
12.1. Rücksendungen von Waren sind nur zulässig mit IoT40′ vorheriger Zustimmung, die durch Angabe einer Rücksendenummer erteilt wird. Dem Vertragspartner wird von IoT40 ein Rücksendeantrag übermittelt. Den Rücksendungen ist der Rücksendeantrag mit ausführlicher Fehlerbeschreibung beizulegen.
12.2. Die Rückgabe hat an einen von IoT40 für die Rücksendung bestimmten Ort zu erfolgen. Dieses ist der Erfüllungsort der Rückgabe und bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ort des Gefahrenübergangs auf IoT40.
12.3. Verbrauchern steht darüberhinaus ein Rücktrittsrecht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu.
13.1. Erfolgt der Vertragsabschluss über einen Internet-Shop von IoT40, kann der Vertragspartner, sofern er Verbraucher ist, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – mit Erhalt dieser Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an IoT40. Der Widerruf ist zu richten an legal@iot40.systems.
13.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei
der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Das Widerrufsrecht besteht des weiteren nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse (z.B. Unterwäsche) zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeig-
net sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
13.3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher, wenn der Preis der Ware CHF 50,– nicht übersteigt, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung odereine vertraglich vereinbarte Teilleistung noch nicht erbracht ist. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht packet-versandfähige Sachen werden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für IoT40 mit deren Empfang.
13.4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
13.5. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Vertragspartner die empfangenen Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, dann muss der Vertragspartner insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurück- zuführen ist. Im Übrigen kann der Vertragspartner die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf eigene Gefahr zurückzusenden.
14.1. IoT40 erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet IoT40 die gesetzlichen Bestimmungen.
14.2. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die vom Vertragspartner angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Vertragspartners.
14.3. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote von IoT40 zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste. Solche Nutzungsdaten wird IoT40 darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Teledienste zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Der Vertragspartner ist berechtigt und hat die Möglichkeit, dieser Nutzung der Nutzungsdaten zu widersprechen.
14.4. Soweit der Vertragspartner weitere Informationen wünscht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten oder die von ihm ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung der Bestandsdaten abrufen oder widerrufen will bzw. der Verwendung der Nutzungsdaten widersprechen will, steht ihm IoT40 unter der E-Mail-Adresse legal@iot40.systems zur Verfügung.
15.1. Soweit nicht anders vereinbart gilt für Unternehmer folgender Zahlungsplan bezogen auf die Gesamtsumme des Gegenstandes, wenn der Gesamtpreis
CHF 10.000,– überschreitet:
– 1/4 der Gesamtsumme bei Auftragsbestätigung
– 1/4 der Gesamtsumme Abnahme der Spezifikation
– 1/4 bei Vorführung des 1. Prototypen bzw. eines mit dem Vertragspartner abgestimmten Teilergebnisses
– 1/4 bei Auslieferung.
Bei einer Gesamtsumme kleiner €/CHF 10.000,– bei Unternehmern bzw. bei Endverbrauchern ist die Gesamtsumme des Auftrages bei Auftragsbestätigung fällig.
15.2. Alle Preise werden jährlich automatisch mit Stichtag 1. Januar der Teuerungsrate laut Statistik des Bundesamtes für Statistik der Eidgenossenschaft
Schweiz angepasst.
(http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/05/02/blank/key/jahresdurchschnitte.html)
15.3. Das Aufrechnungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unstrittige, rechtskräftige oder von IoT40 anerkannte Gegenforderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
15.4. Die Rechte des Vertragspartners aus den mit IoT40 getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
15.5. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags (Gegenstandes) nicht eingefordert wird, übernimmt IoT40 keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers.
16.1. Die Rechtsbeziehungen und diese Geschäftsbedingungen zwischen dem Vertragspartner und IoT40 unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
Handelt es sich um einen Verbrauchervertrag, darf die Rechtswahl nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
16.2. Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist Stans NW, Schweiz. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten Zürich vereinbart. IoT40 behält sich vor, stattdessen am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.